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LG Mainz, 06.04.2006 - 8 T 354/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Aufwandsentschädigung für den Berufsbetreuer nach RVG
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 1444
- NZM 2006, 800
Wird zitiert von ... (2)
- LG Ansbach, 11.10.2021 - 4 T 830/21
Kein Aufwendungsersatz für einen Berufsbetreuer bei Grundstücksverkauf
Bei der Prüfung, ob einem (hier als Betreuer tätigen) Anwalt eine Vergütung nach § 1 Abs. 2 RVG i.V.m. § 1835 Abs. 3 BGB zusteht, sind (nach LG Mainz NJW-RR 2006, 1444; in der Sache ging es um ein Mietkündigungsverfahren) strenge Maßstäbe anzulegen.So müssen Nichtjuristen grundsätzlich in der Lage sein, entsprechende Aufgaben, die keine, besonderen rechtlichen Schwierigkeiten aufweisen, ohne Einschaltung eines Anwalts zu bewältigen (LG Mainz NJW-RR 2006, 1444).
- LG Mainz, 16.06.2009 - 8 T 276/08
Zu Anwaltskosten
Dieser in der höchstrichterlichen Entscheidung vom 20. Dezember 2006 vertretenen Rechtsansicht schließt sich die Kammer - in Abweichung von der in ihrem Beschluss vom 06. April 2006 ( 8 T 354/05 ) vertretenen Rechtsansicht - an.